Aufgaben

Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften in der nordrheinwestfälischen Justiz vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr.

Sie werden eingesetzt

  • in einer Serviceeinheit,
  • als unabhängige Urkundsbeamtin oder unabhängiger Urkundsbeamter,
  • für die Geschäftsstellenverwaltung,
  • für die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen,
  • für die Kostenbehandlung (Berechnung von Gerichtskosten),
  • als Zahlstellenverwalterin oder Zahlstellenverwalter
  • zur Erledigung des anfallenden Schreibwerks.

Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches treffen sie eigenverantwortliche Entscheidungen und sind oftmals die erste Anlaufstelle für den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger.

Der zweijährige Vorbereitungsdienst eröffnet den Schulabgängerinnen und Schulabgängern die Möglichkeit, die Beamtenlaufbahn direkt einzuschlagen, ohne zunächst die Ausbildung zur/ zum Justizfachangestellten zu durchlaufen.

Die Ausbildung der Schulabgängerinnen und Schulabgänger sowie der Justizfachangestelltinnen und Justizfachangestellten der Justiz richtet sich nach der „Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte (APO JFW NRW)“. Schulabgängerinnen und Schulabgänger durchlaufen die Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Während des Vorbereitungsdienstes werden Anwärterbezüge bezahlt.

Die Anwärterinnen und Anwärter des Justizfachwirtedienstes absolvieren während des regelmäßig am 1. September jeden Jahres beginnenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes vier fachtheoretische Lehrgänge am Ausbildungszentrum der Justiz - Nebenstelle Essen - sowie berufspraktische Ausbildungsabschnitte bei einem Amts- und Landgericht sowie bei der Staatsanwaltschaft. Die fachpraktischen Ausbildungsabschnitte werden durch einen begleitenden Unterricht ergänzt.

Ausbildung

THEORIE & PRAXIS

Ausbildung, Arbeit und Freizeit – bei uns bringst Du alles unter einen Hut. Denn Du wechselst regelmäßig zwischen Theorie und Praxis. So kannst Du das Erlernte immer direkt anwenden. Dadurch verstehst Du Lehrinhalte schneller und leichter. Andersherum kannst Du Fragestellungen aus Deinem Arbeitsalltag mit den Lehrenden diskutieren. Unsere Lehrkräfte haben selbst langjährige Praxiserfahrung. In den Lehrveranstaltungen erwarten Dich aktuellste Fragestellungen aus dem jeweiligen Bereich und jede Menge spannende Praxisbeispiele.

Theoretische Ausbildung:

In den fachtheoretischen Lehrgängen (FT I bis FT III - jeweils 3 Monate, FT IV - 1 Monat) werden die zur Erfüllung der Geschäfte des Justizfachwirtedienstes, insbesondere zur Tätigkeit in den Serviceeinheiten, erforderlichen Rechtskenntnisse und Schlüsselkompetenzen, vermittelt. Auch fachfremde Kompetenzen, wie soziale und kommunikative Kompetenzen, sowie ein arbeitsplatz- und berufsgruppenübergreifendes Rollenverständnis wird im Rahmen aller Unterrichtseinheiten vermittelt.

Unterkunft und Verpflegung werden am Ausbildungszentrum der Justiz - Nebenstelle Essen - zur Verfügung gestellt.

Praktische Ausbildung:

Zwischen den fachtheoretischen Lehrgängen erfolgt die fachpraktische Ausbildung (FP I - 1 Monat, FP II - 6 Monate, FP III - 4 Monate) am Amtsgericht, am Landgericht und an der Staatsanwaltschaft. Hier sollen die Anwärter alle Abteilungen kennen lernen und die erworbenen theoretischen Kenntnisse in der Praxis anwenden und vertiefen. Während dieser Zeit findet praxisbegleitender Unterricht statt.

Prüfung:

Im Anschluss an den Abschlusslehrgang (FT IV) werden die Prüfungsklausuren geschrieben. In den Klausuren und einer mündlichen Prüfung muss der/die angehende Justizfachwirt/in nachweisen, ob er/sie nach seinen Kenntnissen und seinem praktischen Geschick für den Justizfachwirtedienst geeignet ist.

Nach der bestandenen Qualifikationsprüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizsekretärin oder Justizsekretär (= Eingangsamt). Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen der Bezeichnung "Justizfachwirtin" oder "Justizfachwirt".

Bezüge

Du bist Schulabgängerin bzw. Schulabgänger?

Während der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Widerruf und im nachfolgenden Prüfungszeitraum bekommst Du monatlich rund 1.350,00 EUR brutto.

Und nach der Ausbildung?

Nach bestandener Prüfung erhältst Du ein nach Stufen bemessenes Grundgehalt.

Weitere Informationen zum Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A6 findest Du in der Landesbesoldungstabelle.

Du bist Quereinsteigerin bzw. Quereinsteiger?

Während der einjährigen Ausbildung erhältst Du eine sog. Unterhaltsbeihilfe von monatlich 2.382,32 EUR brutto. Nach erfolgreicher Prüfung beziehst Du im Beamtenverhältnis auf Probe ein Grundgehalt in der Besoldungsgruppe A6. Mehr Information zu den Besoldungsgruppen findest Du in der Landesbesoldungstabelle.

Noch Fragen?

Wende Dich gerne an die folgenden Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner:

Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf (mit den Landgerichtsbezirken Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach und Wuppertal)
Michaela Best, Tel. +49 211 4971-523
E-Mail: michaela.best@olg-duesseldorf.nrw.de
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de
Und
Stephanie Hoffmanns, Tel. +49 211 4971-436
E-Mail: stephanie.hoffmanns@olg-duesseldorf.nrw.de
Internet: www.olg-duesseldorf.nrw.de


Oberlandesgerichtsbezirk Hamm (mit den Landgerichtsbzirken Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Detmold, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn und Siegen)
Alexander Langer, Tel. +49 2381 272-4608
Christoph Kißmer, Tel. +49 2381 272-5312
E-Mail: jfw.ausbildung@olg-hamm.nrw.de
Internet: www.olg-hamm.nrw.de


Oberlandesgerichtsbezirk Köln (mit den Landgerichtsbzezirken Aachen, Bonn und Köln)
Elke Ding, Tel. +49 221 7711-226
E-Mail: elke.ding@olg-koeln.nrw.de
Internet: www.olg-koeln.nrw.de
Und
Iris Marchionna, Tel. +49 221 7711-465
E-Mail: iris.marchionna@olg-koeln.nrw.de
Internet: www.olg-koeln.nrw.de

Weitere Informationen zum Berufsbild, zur Laufbahn, zum Ablauf der Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf unseren Seiten und auf der Internetseite der Justiz NRW