Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte nehmen an den Gerichten und bei den Staatsanwaltschaften in der nordrheinwestfälischen Justiz vielseitige und verantwortungsvolle Aufgaben wahr.

Sie werden eingesetzt

  • in einer Serviceeinheit,
  • als unabhängige Urkundsbeamtin oder unabhängiger Urkundsbeamter,
  • für die Geschäftsstellenverwaltung,
  • für die Protokollführung bei Gerichtsverhandlungen,
  • für die Kostenbehandlung (Berechnung von Gerichtskosten),
  • als Zahlstellenverwalterin oder Zahlstellenverwalter
  • zur Erledigung des anfallenden Schreibwerks.

Innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches treffen sie eigenverantwortliche Entscheidungen und sind oftmals die erste Anlaufstelle für den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürger.

Der verkürzte Vorbereitungsdienst eröffnet den bereits in der nordrheinwestfälischen Justiz Beschäftigten sowie sonstigen Bewerberinnen und Bewerber mit förderlicher Berufsausbildung und entsprechender Tätigkeitsdauer die Möglichkeit, die Beamtenlaufbahn einzuschlagen. 

Die Ausbildung der Justizfachangestelltinnen und Justizfachangestellten der Justiz richtet sich nach den speziellen Regelungen §§ 14 ff. der „Ausbildungsordnung der Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte (APO JFW NRW)“. Daneben gelten die Lehrordnung und Lehrpläne für den verkürzten Vorbereitungsdienst für Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte. Die Justizfachangestelltinnen und Justizfachangestellten der Justiz durchlaufen die Ausbildung zurzeit im Beamtenverhältnis auf Probe.

Die Ausbildung der sonstigen Bewerberinnen und Bewerber richtet sich nach der „Ausbildungsordnung Justizdienst 1.2 im öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis (APO JFWörA NRW)“; es handelt sich hierbei um eine bis zum 31.12.2023 befristete Maßnahme. Die sonstigen Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen die Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis. Neben der Lehrordnung und Lehrpläne für den verkürzten Vorbereitungsdienst für Justizfachwirtinnen und Justizfachwirte gelten auch die Lehrordnung und Lehrpläne für den Begleitunterricht einschließlich Übungen im verkürzten Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt des Justizdienstes für Bewerberinnen und Bewerber mit förderlicher Berufsausbildung und -tätigkeit während der praktischen Ausbildung.

Ausgangspunkt für die Lehrpläne ist der Wissensstand, den die Justizfachangestellten nach Abschluss ihrer Ausbildung haben müssen. Bestandteil des verkürzten Vorbereitungsdienstes sind daher insbesondere die Sachgebiete, die der mittlere Justizdienst zusätzlich wahrnimmt.

Der verkürzte Vorbereitungsdienst wird zweimal jährlich durchgeführt und beginnt regelmäßig am 01. März und am 01. September. Der ausschließlich als fachtheoretischer Lehrgang ausgestaltete Vorbereitungsdienst findet sowohl am Ausbildungszentrum der Justiz in Bad Münstereifel als auch in der Nebenstelle Essen statt. 

Ausbildung

Theoretische Ausbildung:

In dem sechsmonatigen fachtheoretischen Lehrgang werden die zur Erfüllung der Geschäfte des Justizfachwirtedienstes, insbesondere zur Tätigkeit in den Serviceeinheiten, erforderlichen Rechtskenntnisse und Schlüsselkompetenzen, vermittelt. Auch fachfremde Kompetenzen, wie soziale und kommunikative Kompetenzen, sowie ein arbeitsplatz- und berufsgruppenübergreifendes Rollenverständnis wird im Rahmen aller Unterrichtseinheiten vermittelt.

Unterkunft und Verpflegung werden am Ausbildungszentrum der Justiz in Bad Münstereifel bzw. der Nebenstelle Essen zur Verfügung gestellt.

HÖCHSTE QUALITÄT IN DER LEHRE

Die Ausbildung beinhaltet praxisnahe Inhalte statt nur trockener Theorie. Unsere Lehrkräfte haben selbst langjährige Praxiserfahrung. In den Lehrveranstaltungen erwarten Dich aktuellste Fragestellungen aus dem jeweiligen Bereich und jede Menge spannende Praxisbeispiele.

FHR-058

Prüfung

Im Anschluss an den Lehrgang werden die Prüfungsklausuren geschrieben. In den Klausuren und einer mündlichen Prüfung muss der/die angehende Justizfachwirt/in nachweisen, ob er/sie nach seinen Kenntnissen und seinem praktischen Geschick für den Justizfachwirtedienst geeignet ist.

Nach der bestandenen Prüfung erfolgt die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe als Justizsekretärin oder Justizsekretär (= Eingangsamt). Das Bestehen der Prüfung berechtigt zum Führen der Bezeichnung "Justizfachwirtin" oder "Justizfachwirt".

Weitere Informationen zum Berufsbild, zur Laufbahn, zum Ablauf der Ausbildung und zum Bewerbungsverfahren erhalten Sie auf unseren Seiten und auf der Internetseite der Justiz NRW