Berufsbild
Der Qualifizierungsaufstieg bietet geeigneten Beamtinnen und Beamten der Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt des Justizdienstes (ehemals mittlerer Dienst) die Möglichkeit des Qualifizierungsaufstiegs in die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des Justizdienstes des Landes Nordrhein-Westfalen (ehemals gehobener Dienst). Der Aufstieg befähigt zur Wahrnehmung aller Aufgaben des gehobenen Justizdienstes, die nicht Rechtspflegeraufgaben im Sinne des Rechtspflegergesezes sind.
Lehrgangsverlauf und Ausbildungsordnung
Grundlage des Qualifizierungsaufstiegs ist die Verordnung über den prüfungserleichterten Aufstieg vom mittleren in den gehobenen Justizdienst des Landes Nordrhein-Westfalen vom 16.02.1987 in der Fassung der Verordnung vom 29.Mai 2015 (GV. NRW. S. 483), in Kraft getreten am 1. Juli 2015.
Gem. § 2 der o. a. Verordnung gliedert sich die Ausbildung in eine Qualifizierung und einen Aufstiegslehrgang.
Die Qualifizierung dauert zehn Monate und besteht aus
1. einer einen Monat dauernden exemplarischen praktischen Einweisung in Aufgaben des gehobenen Justizdienstes,
2. einem durch das Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen durchzuführenden dreimonatigen Einführungslehrgang,
3. einer sechs Monate dauernden praktischen Einweisung in Aufgaben des gehobenen Justizdienstes, die nicht Rechtspflegeraufgaben sind.
Der Aufstiegslehrgang dauert drei Monate und wird auch durch das Ausbildungszentrum der Justiz durchgeführt.
Unterrichtsinhalt
Der Unterricht im Einführungslehrgang und im Aufstiegslehrgang umfasst regelmäßig jeweils 360 Unterrichtsstunden.
Einführungslehrgang
Fach |
Stundenansatz |
Lehrgebiet 1: Personalangelegenheiten |
108 |
Lehrgebiet 2: Verfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht / Kostenrecht |
75 |
Lehrgebiet 3: Allgemeines Verwaltungsrecht / Geschäftsgangsbestimmungen |
45 |
Lehrgebiet 4: Haushaltsrecht / Gebäudemanagement |
132 |
360 |
Aufstiegslehrgang
Fach |
Stundenansatz |
Lehrgebiet 1: Personalangelegenheiten |
107 |
Lehrgebiet 2: Verfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht / Kostenrecht |
90 |
Lehrgebiet 3: Allgemeines Verwaltungsrecht / Geschäftsgangsbestimmungen |
55 |
Lehrgebiet 4: Haushaltsrecht / Gebäudemanagement |
108 |
360 |
Daneben finden während der Praktischen Einweisung begleitende Lehrveranstaltungen statt mit einem Umfang von insgesamt 144 Unterrichtsstunden.