Mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Essen
Die Haltestelle Katzenbruchstraße der Straßenbahnlinie 108 befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Bildungspark. Ein kurzer Fußweg über die Blücherstraße führt Sie zum Haupteingang an der Blücherstraße 1. Vor Ort kann Ihnen der Lageplan des Bildungsparks hilfreich sein.
Mit dem Auto nach Essen
1. A 2 (aus Richtung Gladbeck, Oberhausen, Gelsenkirchen)
Ausfahrt Anschlussstelle Essen / Gladbeck
(Ausfahrt Nr. 5). Auf die B 224 Richtung
"Essen-Zentrum". Von der B 224 links in die Grillostraße einbiegen, Richtung "Kray, Katernberg". Links in die Altenessener Straße, dann rechts in die Blücherstr. fahren.
2. A 42 (aus Richtung Gladbeck, Oberhausen, Gelsenkirchen)
Ausfahrt Autobahnkreuz Essen-Nord (Ausfahrt
Nr. 13). Auf die B 224 Richtung "Essen- Zentrum". Von der B 224 links in die Grillostraße einbiegen, Richtung "Kray, Katernberg". Links in die Altenessener Straße, dann rechts in die Blücherstr. fahren.
3. A 40 (aus Richtung Mülheim)
Ausfahrt Essen Zentrum (Ost) (Ausfahrt Nr. 23). Richtung "Altenessen". An der Kreuzung Karolinger Straße / Katzenbruchstraße links auf die Katzenbruchstraße fahren. Von dort rechts in die Altenessener Straße, dann rechts in die Blücherstr. abbiegen.
4. A 40 (aus Richtung Dortmund)
Ausfahrt Essen Frillendorf (Ausfahrt Nr. 26). Richtung "Zentrum". Nach 1 km rechts Richtung "Altenessen". Nach ca. 1,5 km an der Kreuzung Karolinger Straße / Katzenbruchstraße geradeaus Richtung "Universität". Von dort rechts in die Altenessener Straße, dann rechts in die Blücherstr. abbiegen.
5. A 52 (aus Richtung Düsseldorf)
Ausfahrt Essen Süd (Ausfahrt Nr. 29). Richtung
"Universität, Zentrum". Anschließend Richtung "Altenessen". An der Kreuzung Karolinger Straße / Katzenbruchstraße links auf die Katzenbruchstraße fahren. Von dort rechts in die Altenessener Straße, dann rechts in die Blücherstr. abbiegen.
Hierbei handelt es sich lediglich um eine kurze Wegbeschreibung, die keinesfalls für die Abrechnung der Reisekosten zugrundegelegt werden kann. Für die Berechnung der Wegstreckenentschädigung ist die kürzeste verkehrsübliche Straßenverbindung maßgeblich.