Die Lehrpläne konkretisieren den Lehrstoff und geben den Zeitrahmen vor, in dem die einzelnen Lehrgegenstände zu behandeln sind.
Daneben regelt die Lehrordnung Inhalt und Aufbau der fachtheoretischen Ausbildung, die Art und Form der Lehrveranstaltungen, sowie der theoretischen Leistungen. Sie dient der Information aller an der Ausbildung Beteiligten.