Am 26.02.2015 wurden in der Nebenstelle des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau feierlich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gemeinsamen fachtheoretischen Gerichtsvollzieherlehrgangs 2014/2015 verabschiedet. Diese hatten noch am Vormittag desselben Tages die letzte Examensklausur geschrieben und sind zum 02.03.2015 - ca. zwei Monate vor ihrer mündlichen Prüfung - wieder in ihre Heimatbezirke zurückgekehrt.

Der Gemeinsame Gerichtsvollzieherlehrgang 2014/2015 war im Vergleich zu den Vorjahren mit 64 Anwärterinnen und Anwärtern ein starker Jahrgang: 32 aus Nordrhein-Westfalen, 15 aus Baden-Württemberg, 7 aus Rheinland-Pfalz, 5 aus Hessen, 3 aus Hamburg und 2 aus dem Saarland. Zahlreich erschienen waren erfreulicherweise Vertreterinnen und Vertreter der Justizministerien und Oberlandesgerichte sowie der Gerichtsvollzieherverbände.

Die stellvertretende Leiterin des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen, Leitende Regierungsdirektorin Ulrike Cürten, wies in ihrer kurzen Ansprache auf die hohen Anforderungen des Gerichtsvollzieheramtes hin. Um den Anforderungen ihres Amtes zu genügen, benötigen die jungen Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher nicht nur juristisches und informationstechnisches Fachwissen sowie fachpraktische Erfahrung, sondern auch

  • eine hohe soziale Kompetenz,
  • wirtschaftliches Geschick,
  • eine ausgeprägte Konflikt- und Kommunikationsfähigkeit,
  • eine hohe Belastbarkeit,
  • ein sicheres Auftreten,
  • natürliche Autorität und
  • Durchsetzungsvermögen.

Die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland führen bereits seit 1970 eine gemeinsame Gerichtsvollzieherausbildung in Monschau durch. Hessen schloss sich dem Verbund 1972 an, Baden-Württemberg 1974, Brandenburg 1994 und Hamburg 1995. Der Gemeinsame Gerichtsvollzieherlehrgang hat sich über die Jahre bewährt. Er eröffnet insbesondere im Innendienst tätigen Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes, die sich als besonders leistungsbereit und leistungsfähig erwiesen haben und die die für das Gerichtsvollzieheramt notwendige besondere persönliche Eignung aufweisen, eine sehr erstrebenswerte Perspektive in ihrem beruflichen Fortkommen.

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