



Die 65 Anwärterinnen und Anwärter des gemeinsamen Gerichtsvollzieherlehrgangs 2014/2015 feierten am 30. Juli 2014 in der Nebenstelle des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau ihr Jahrgangsfest, d.h. das Ende des ersten fachtheoretischen Ausbildungsabschnitts.
Die 42 Damen und 23 Herren aus 5 Bundesländern – 15 aus Baden-Württemberg, 3 aus Hamburg, 5 aus Hessen, 33 aus Nordrhein-Westfalen, 7 aus Rheinland-Pfalz und 2 aus dem Saarland –, die dem Lehrgang angehören, sind vom 1. März bis zum 31. Juli 2014 in einem ersten fachtheoretischen Abschnitt mit dem Zwangsvollstreckungsrecht, dem Zustellungswesen und allgemeinen Zivilprozessrecht, den Grundzügen des bürgerlichen Rechts, des Handels-, Arbeits- und Gesellschaftsrechts, dem Wechselrecht, dem Kostenrecht, der Gerichtsvollzieherordnung, der Gerichtsvollziehergeschäftsanweisung und Techniken der Deeskalation und Eigensicherung u.a. vertraut gemacht worden.
Der Lehrgang wird im Januar und Februar 2015 fortgesetzt, indem die Rechtsgebiete vertieft und ergänzt werden. Bis dahin werden die Anwärterinnen und Anwärter in ihren Heimatbezirken praktisch ausgebildet werden, einige von ihnen werden bereits zur Erledigung von Gerichtsvollziehergeschäften herangezogen. Der Lehrgang endet mit einer anspruchsvollen schriftlichen und mündlichen Prüfung im Frühjahr 2015.