Am 28.02.2012 wurden in der Nebenstelle des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen in Monschau die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Gemeinsamen Gerichtsvollzieherlehrgangs 2011/2012 feierlich verabschiedet. Diese kehren nach Ende der fachtheoretischen Ausbildung und Anfertigung der Examensklausuren nun wieder in ihre Heimatbezirke zurück und werden in rund zwei Monaten ihre mündlichen Prüfungen ablegen.

Der Gemeinsame Gerichtsvollzieherlehrgang 2011/2012 zählte 17 Anwärterinnen und Anwärtern: jeweils sieben aus Baden-Württemberg und aus Rheinland-Pfalz und weitere drei aus Hamburg. Eine gemeinsame Gerichtsvollzieherausbildung führen die Länder Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Saarland in Monschau bereits seit 1970 durch. Hessen schloss sich dem Verbund 1972 an, Baden-Württemberg 1974, Brandenburg 1994 und Hamburg 1995. Der Gemeinsame Gerichtsvollzieherlehrgang hat sich über die Jahre bewährt. Er eröffnet im Innendienst tätigen Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes, die sich als besonders leistungsbereit und leistungsfähig erwiesen haben und die für das Gerichtsvollzieheramt notwendige besondere persönliche Eignung aufweisen, eine sehr erstrebenswerte Perspektive in ihrem beruflichen Fortkommen.

Die Examensklausuren, die die Anwärterinnen und Anwärter am Ende ihrer 20-monatigen Ausbildung in den Gebieten des Vollstreckungswesens, der Zustellungstätigkeit, des Kostenrechts und der Protesterhebung anzufertigen haben, sind anspruchsvoll. Die Leistungen der Anwärterinnen und Anwärter in Theorie und Praxis verdienen hohen Respekt. Anhand der unten angefügten Sachverhalte können Sie sich ein Bild von den Prüfungsanforderungen verschaffen.

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Gruppenfoto