Am 29.08.2011 haben im Ausbildungszentrum der Justiz NRW Nebenstelle Monschau 52 Justizbeschäftigte des einfachen Justizdienstes ihre fachtheoretische Ausbildung aufgenommen.

Die Lehrgangsteilnehmerinnen (10) und –teilnehmer (42) waren bereits bei Ihren Beschäftigungsbehörden im Justizwachtmeisterdienst eingesetzt und wurden dort fachpraktisch ausgebildet.

Nach einem erfolgreichen Abschluss der achtwöchigen fachtheoretischen Ausbildung kehren sie dorthin zurück und werden grundsätzlich im engen zeitlichen Zusammenhang in das Beamtenverhältnis übernommen.

Die Lehrinhalte orientieren sich insbesondere an den vielfältigen Anforderungen des Justizwachtmeisterberufs. So nehmen die Fächer "Eigen- und Fremdsicherung", "deeskalierende Gesprächsführung" und "Waffenrecht" einen durchaus ebenso breiten Raum ein, wie "Grundlegende Rechtskenntnisse", "Zustellungsrecht" oder "Sitzungs-, Vorführungs-, Sicherheits- und Ordnungsdienst".

Der Erwerb der Befähigungen zum Ersthelfer bei Unglücksfällen wie zum Strahlenschutzbeauftragen gehört ebenfalls seit Jahren zu den Lehrgangsinhalten.

Nach Abschluss der Ausbildung sind die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Lage, auf alle sie betreffenden Situationen des behördlichen Alltags angemessen zu reagieren und dem rechtsuchenden Publikum auf dem Weg durch die Gerichte und Staatsanwaltschaften kompetent Hilfestellung zu leisten.

Insbesondere die Aufgaben als "Sicherheitsfachkräfte" der Landesjustizverwaltung haben in den vergangenen 20 Jahren einen bemerkenswerten Umfang erreicht, der eine intensive und praxisnahe Ausbildung fordert.

Die 52 neuen Teilnehmerinnen und Teilnehmer am fachtheoretischen Lehrgang für Nachwuchskräfte des Justizwachtmeisterdienstes NRW sind am 29.08.2011 von dem Lehrgangsleiter, Justizoberamtsrat Coenen, in der Nebenstelle Monschau des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen begrüßt worden.

Nachwuchskräfte im Justizwachtmeisterdienst