
Der Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst beträgt zwei Jahre. Die Justizfachangestelltenausbildung bzw. die Beschäftigung der Justizfachangestellten mit Aufgaben des mittleren Justizdienstes wird auf den Vorbereitungsdienst im Umfang von bis zu 18 Monaten angerechnet. Die verbleibenden sechs Monate werden im Rahmen eines Fachlehrgangs absolviert, an dessen Ende eine schriftliche und mündliche Prüfung steht. Mit Bestehen der Prüfung darf die Justizsekretärin die Berufsbezeichnung „Justizfachwirtin“ führen und der Justizsekretär sich „Justizfachwirt“ nennen.
Die Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes sind bei den Gerichten vornehmlich in den Serviceeinheiten bzw. auf der Geschäftsstelle tätig, darüber hinaus aber auch als Grundbuch- oder Handelsregisterführer, als Kostenbeamte sowie in den vielfältigen Aufgaben der Justizverwaltung.