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78 Justizsekretäranwärterinnen und 13 -anwärter haben am 02.11.2011 im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen den verkürzten Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst angetreten. Alle waren zuvor bereits in ihren Heimatbezirken Düsseldorf, Hamm und Köln als Justizfachangestellte tätig. Nach ihrer Begrüßung und Vereidigung in Bad Münstereifel durch die stellvertretende Leiterin des Ausbildungszentrums, Frau Leitender Regierungsdirektorin Cürten, sind drei Lehrgruppen mit 66 Personen zur Nebenstelle des Ausbildungszentrums in Monschau weitergereist, wo sie die nächsten zwei Monate wohnen und unterrichtet werden. Zur Jahreswende kehren sie für weitere vier Monate nach Bad Münstereifel zurück und treffen dort auf die weitere Lehrgruppe mit 25 Personen, die durchgängig in Bad Münstereifel ausgebildet wird.

Der Vorbereitungsdienst für den mittleren Justizdienst beträgt zwei Jahre. Die Justizfachangestelltenausbildung bzw. die Beschäftigung der Justizfachangestellten mit Aufgaben des mittleren Justizdienstes wird auf den Vorbereitungsdienst im Umfang von bis zu 18 Monaten angerechnet. Die verbleibenden sechs Monate werden im Rahmen eines Fachlehrgangs absolviert, an dessen Ende eine schriftliche und mündliche Prüfung steht. Mit Bestehen der Prüfung darf die Justizsekretärin die Berufsbezeichnung „Justizfachwirtin“ führen und der Justizsekretär sich „Justizfachwirt“ nennen.

Die Beamtinnen und Beamten des mittleren Justizdienstes sind bei den Gerichten vornehmlich in den Serviceeinheiten bzw. auf der Geschäftsstelle tätig, darüber hinaus aber auch als Grundbuch- oder Handelsregisterführer, als Kostenbeamte sowie in den vielfältigen Aufgaben der Justizverwaltung.