Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister nehmen bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften hoheitliche Aufgaben wahr. Sie sorgen unter anderem für Sicherheit und Ordnung in den Justizbehörden.

Zunächst erfolgt eine Einstellung in ein tarifliches Beschäftigungsverhältnis. Nach einer praktischen Ausbildung in den Justizbehörden, einem zehnwöchigen fachtheoretischen Lehrgang und einer Dienstzeit von mindestens achtzehn Monaten kann die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfolgen.

Nähere Informationen finden Sie nachfolgend.

Video
00:00 / 00:00
Justizwachtmeister (m/w/d)

Wachtmeister

Bücher und Paragraf

Lehrkräfte

Hier finden Sie die Lehrkräfte des Wachtmeisterlehrgangs.