Zur landesweiten Vereinheitlichung der Zulassungsvoraussetzungen für die Beamtenlaufbahn des einfachen Justizdienstes – heute „Laufbahngruppe 1, erstes Einstiegsamt - wurde im Dezember 1989 der "Fachtheoretische Lehrgang für Nachwuchskräfte des Justizwachtmeisterdienstes" mit einem Umfang von vier Wochen ins Leben gerufen.

Mitte des Jahres 1999 wurde das Sicherheitskonzept Nordrhein-Westfalen, in dem die Berufsgruppe der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister eine wichtige Rolle spielt, umgesetzt. Hieraus ergab sich die Notwendigkeit einer erheblichen zeitlichen Ausdehnung des Lehrgangs auf zunächst fünf, ab dem Jahr 2000 acht und seit 2021 zehn Wochen.

Die angehenden Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes erhalten eine stark an ihren hoheitlichen Aufgaben orientierte fachtheoretische Ausbildung mit besonderem praktischen Bezug in den Fächern "Eigen- und Fremdsicherung", "Psychologie mit deeskalierender Gesprächsführung", "Eingangskontrollrecht“ und „Waffenrecht“. Zudem wird der Umgang mit besonderen politischen Anschauungen und Antisemitismus geschult.

Hiernach sind alle Grundlagen für einen erfolgreichen Einsatz eigener gut ausgebildeter und motivierter Kräfte im Rahmen des Sicherheitskonzepts Nordrhein-Westfalen gelegt.

Das AZJ NRW sieht es als seine Aufgabe an, die Ausbildung in jeder Hinsicht zu fördern und fortzuentwickeln.

An dem fachtheoretischen Lehrgang für den Justizwachtmeisterdienst beteiligt sich seit 2017 auch das Land Rheinland-Pfalz.