Info der Zulassungsstelle für Gerichtsvollzieherbüroprogramme beim AZJ Nordrhein-Westfalen NSt. Monschau:
Gerichtsvollzieher sind grundsätzlich verpflichtet, stets die aktuellen Versionen zu nutzen.
Eine durchsetzbare Verpflichtung von Programmanwendern, das jeweils neueste Update zu verwenden, besteht bis auf Weiteres erst ab Herausgabe der jeweiligen CD.
Hinweis:
Bitte beachten Sie die Statistik "besondere Vorfälle bei der Dienstausübung". Dort sollen Beleidigungen und Bedrohungen durch Schuldner/Adressaten zeitnah und nachvollziehbar erfasst werden. Die Registrierung ersetzt nicht die jew. aktuelle Anzeige/Mitteilung an den Dienstherrn.
Hinweis:
Die in den Programmen enthaltenen Variablen, -Schalter- unterliegen in ihren Alternativen regelmäßig nicht der Genehmigung und die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen sind für die Einstellungen selbst verantwortlich.
Entsprechendes gilt auch für die teilweise dazu aufgeführten sog. "Begründungen", von denen sich die Zentrale Prüfgruppe für die Zulassung von Programmen und Programmanwendungen für Gerichtsvollzieherbüroprogramme teilweise ausdrücklich distanziert.
Die aktuellen und für den Einsatz in Nordrhein-Westfalen freigegebenen Versions-Nummern der Gerichtsvollzieher-Büroprogramme lauten:
Programm |
Version |
Stand/Freigabe |
---|---|---|
Gerichtsvollzieher-Software "GV Büro System" (Innen- und Außendienstprogramm)
|
Version 3.2 |
01.01.2021 |
Hinweis:
Der Einsatz der Gerichtsvollziehersoftware-Versionen der Firma GVService Baqué & Lauter GmbH für eine Nutzung unter "Apple" und "Android" wird mit Wirkung vom 01.07.2015 genehmigt.
Programm |
Version |
Stand/Freigabe |
---|---|---|
Gerichtsvollziehersoftware XGVService inkl. hierzu gehörender Außendienstprogramme |
Version 31 |
04.04.2022
|
Innendienstprogramm f.Vollziehungsbeamte NRW |
Version 23.0 |
12.03.2013 |
Programm |
Version |
Stand/Freigabe |
GVXL |
11 |
25.08.2020 |