Die Besonderheiten des Gerichtsvollzieherberufs mit seiner erheblichen Selbständigkeit und der Notwendigkeit, vor Ort und ad hoc Entscheidungen von erheblicher Tragweite zu treffen, erfordern eine ebenso intensive wie breitgefächerte fachtheoretische Ausbildung.
Die Einführungszeit für den Gerichtsvollzieherdienst dauert 20 Monate und besteht aus einer praktischen Ausbildung von 11 Monaten und drei fachtheoretischen Lehrgängen von zwei, vier und drei Monaten. Die fachtheoretischen Lehrgänge finden jeweils vom 1. Juli bis zum 31. August (I), vom 1. März bis zum 30. Juni (II) sowie vom 01. Dezember bis zum 28. Februar (III) im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen - Nebenstelle Monschau statt.
Alle Wissensgebiete werden mit starkem fachpraktischem Bezug geschult, so dass die Lehrgangsteilnehmenden zum Ende der Ausbildung in der Lage sind, ihr Büro korrekt zu führen und sämtliche im Gerichtsvollzieherberuf anfallenden Tätigkeiten sachgerecht und kompetent auszuüben.
An dem von Nordrhein-Westfalen organisierten gemeinsamen fachtheoretischen Lehrgang für den Gerichtsvollzieherdienst, der in der Nebenstelle des Ausbildungszentrums der Justiz in Monschau durchgeführt wird, beteiligen sich außer Nordrhein-Westfalen die Länder Brandenburg, Hamburg, Hessen, Rheinland-Pfalz und das Saarland.